Neue PPWR & EPR-Pflichten 2026: Warum wir den Versand innerhalb der EU eingestellt haben

Neue PPWR & EPR-Pflichten 2026: Warum wir den Versand innerhalb der EU eingestellt haben

PPWR & EU-Versand: Warum wir den Versand innerhalb der Europäischen Union eingestellt haben

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und den nationalen EPR-Vorgaben wird der Versand innerhalb Europas für viele kleine Unternehmen immer komplizierter und nicht mehr stemmbar. 

Deshalb habe auch ich den Versand in alle EU-Länder außerhalb Deutschlands bis auf Weiteres eingestellt. Kaum hatten wir den Shop erweitert, mussten wir nun wieder alles rückgängig machen.

Nicht, weil wir unsere Kundinnen und Kunden dort nicht mehr beliefern möchten, sondern weil die Bürokratie und die kommenden Regelungen mittlerweile größer geworden s

 als das eigentliche Geschäft.

Dabei geht es nicht nur um höhere Versandkosten. Es geht um zusätzliche Registrierungen, Verpackungslizenzen, Dokumentationspflichten, mögliche Bevollmächtigte, unterschiedliche Vorschriften in jedem einzelnen Land und ein enormes Risiko, bei kleinsten Fehlern gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.

Seit Jahren erleben kleine Unternehmen immer neue gesetzliche Vorgaben, Dokumentationspflichten und steigende Kosten. Jede einzelne Änderung mag für sich betrachtet sinnvoll erscheinen. In der Summe entsteht jedoch ein Verwaltungsaufwand, den viele kleine Betriebe kaum noch bewältigen können. Das ist leider Alltag Millionen kleiner und mittelständischer Unternehmen. 

Mit diesem Beitrag möchte ich erklären, warum ich diese Entscheidung getroffen habe – und warum sie leider längst nicht nur uns betrifft.


Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue europäische Verpackungsverordnung.

Ihr Ziel ist es,

  • Verpackungsmüll zu reduzieren,
  • Recycling zu fördern,
  • Verpackungen nachhaltiger zu gestalten,
  • und europaweit einheitlichere Regeln zu schaffen.

Das sind Ziele, die wir ausdrücklich unterstützen.

Denn Nachhaltigkeit ist wichtig. Das eigentliche Problem liegt jedoch nicht in der Idee hinter der PPWR, sondern in ihrer praktischen Umsetzung – insbesondere für kleine Unternehmen.


Warum die PPWR kleine Unternehmen besonders belastet

Wer heute als kleiner Online-Shop oder Einzelhändler Waren innerhalb Europas verschicken möchte, muss sich nicht nur an die neuen europäischen Vorgaben halten. Früher musste ein Paket einfach nur verschickt werden. Heute steckt hinter einer Bestellung ins EU-Ausland deutlich mehr.

Hinzu kommen in vielen Fällen weiterhin nationale Verpflichtungen rund um die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

Das bedeutet unter anderem und je nachdem, in welches Land verkauft wird, können unter anderem folgende Pflichten entstehen:

  • Registrierung in den jeweiligen nationalen Verpackungsregistern einzeln
  • zusätzliche Verpackungslizenzen in den einzelnen Mitgliedstaaten
  • jährliche Gebühren zusätzlich zur deutschen Verpackungslizenz
  • regelmäßige Mengenmeldungen
  • Dokumentationspflichten
  • unterschiedliche Meldeportale, weitere Accounts
  • unterschiedliche Fristen
  • unterschiedliche gesetzliche Anforderungen
  • teilweise die Benennung eines Bevollmächtigten (Authorized Representative) im jeweiligen Land
  • laufende Änderungen gesetzlicher Vorgaben

Das bedeutet im Klartext:

Je mehr Länder beliefert werden, desto größer werden Verwaltungsaufwand und laufende Kosten.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem. Nicht eine einzelne Regel ist es, sondern die Summe aus immer mehr Regeln.

 

Weniger Leerraum im Paket – grundsätzlich sinnvoll, aber nicht immer praktikabel

Ein weiterer Punkt der neuen PPWR betrifft den Versand selbst.

Ziel ist es, unnötigen Leerraum in Versandverpackungen zu vermeiden. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar: Weniger Luft im Paket bedeutet weniger Verpackungsmaterial und eine bessere Auslastung beim Transport.

Künftig dürfen Versandverpackungen im E-Commerce grundsätzlich nicht mehr als 50 % Leerraum enthalten. Zum Leerraum zählen dabei beispielsweise Luftpolsterfolie, Papierfüllmaterial oder andere Materialien, die lediglich zum Ausfüllen des Pakets dienen. Diese Vorgabe soll ab 2030 gelten.

In der Theorie klingt das sinnvoll. In der Praxis sieht der Alltag kleiner Händler jedoch oft anders aus.

Nicht jedes Produkt passt exakt in einen Karton. Viele Waren müssen sorgfältig gepolstert werden, damit sie unbeschädigt beim Kunden ankommen. Gleichzeitig müsste künftig noch genauer darauf geachtet werden, welche Kartongröße gewählt wird und wie viel Füllmaterial verwendet wird.

Für große Versandzentren mit hunderten verschiedener Kartongrößen und automatisierten Verpackungsanlagen ist das leichter umzusetzen.

Ein kleines Einzelhandelsgeschäft arbeitet dagegen häufig mit einer überschaubaren Auswahl an Kartonformaten – schlicht aus Platz- und Kostengründen. Auch solche Vorgaben bedeuten am Ende wieder mehr Kontrolle, mehr Dokumentation und mehr Aufwand. 

Wie diese Vorgaben künftig kontrolliert werden und wie sie sich im Versandalltag auswirken, wird sich erst mit der praktischen Umsetzung zeigen. Für kleine Händler bedeutet aber schon heute jede weitere Prüfvorschrift zusätzlichen Aufwand und neue Unsicherheit.


Rechenbeispiel: Lohnt sich eine Bestellung ins EU-Ausland überhaupt?

Nehmen wir eine typische Bestellung in unserem Shop. Bestellwert: 40 €

Bereits hier entstehen:

  • Versandkosten: etwa 12 bis 20 €
  • Verpackungsmaterial
  • Zahlungsgebühren
  • Shop- und Transaktionskosten
  • Personalkosten für Verpackung und Versand

Dazu kommen jedoch weitere Kosten, die viele Kundinnen und Kunden gar nicht sehen:

  • zusätzliche Verpackungslizenzen im jeweiligen Zielland
  • jährliche Grundgebühren je nach Land
  • laufende Kosten für die deutsche Verpackungslizenz
  • Registrierungen in nationalen Verpackungssystemen
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Mengenmeldungen
  • gegebenenfalls Kosten für einen Bevollmächtigten
  • Zeitaufwand für Verwaltung und Gesetzesänderungen
  • Steuer- oder Rechtsberatung
  • mögliche Bußgelder bei Verstößen
  • erhöhter buchhalterischer Aufwand

Und all das möglicherweise für nur wenige Bestellungen pro Jahr. Rein wirtschaftlich ist das für ein kleines Unternehmen kaum noch sinnvoll.


Das eigentliche Problem ist die Bürokratie

Viele Menschen denken zunächst: "Es geht doch nur um einen Karton." Doch leider nicht. Für große Unternehmen übernehmen solche Aufgaben ganze Rechts- oder Compliance-Abteilungen.

Ein kleines Unternehmen hat diese Möglichkeiten nicht. Bei uns bedeutet das: Die Person, die morgens Bestellungen verpackt, beantwortet mittags Kundenanfragen, pflegt den Onlineshop, erstellt Rechnungen, macht die Buchhaltung und kümmert sich um Social Media. Und zusätzlich soll sie noch Verpackungsvorschriften, Registrierungen und Meldepflichten verschiedener europäischer Staaten erfüllen.

Genau hier liegt das eigentliche Problem! Das kann eine Person allein niemals mehr stemmen!


Europa sollte einfacher werden – nicht komplizierter

Die Europäische Union verfolgt das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes. In der Praxis erleben kleine Unternehmen jedoch häufig etwas anderes. Wer in mehrere Länder verkauft, muss sich oftmals mit unterschiedlichen nationalen Systemen beschäftigen.

Das bedeutet:

  • unterschiedliche Registrierungen
  • unterschiedliche Gebühren
  • unterschiedliche Ansprechpartner
  • unterschiedliche Fristen
  • unterschiedliche Verwaltungsverfahren

Für internationale Konzerne mag das machbar sein. Für kleine Händler wird es dagegen schnell existenziell.


Unsere Sorge: Kleine Unternehmen bleiben auf der Strecke

Seit Jahren steigen die Belastungen für kleine Unternehmen. Spürbar seit der C-Zeit für alle. Und das ist nicht übertrieben, das ist die Realität sämtlicher Unternehmer und Unternehmerinnen in ganz Deutschland!

  • Energiepreise
  • Einkaufspreise
  • Löhne mit Lohnzusatzkosten
  • Bürokratie
  • immer mehr notwendige Lizenzen
  • Dokumentationspflichten
  • gesetzliche Anforderungen

Natürlich brauchen wir Umwelt- und Klimaschutz, sowie sinnvolle Verpackungsvorgaben. Aber Gesetze sollten auch in der Realität umsetzbar sein. Und genau das werden sie immer weniger.

Wenn kleine Unternehmen den europäischen Markt verlassen müssen, weil die Verwaltung teurer wird als die eigentlichen Bestellungen, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Ist das wirklich der gewünschte Effekt?


PPWR 2026: Das ändert sich jetzt wirklich

Rund um die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kursieren derzeit viele widersprüchliche Informationen. Deshalb hier die wichtigsten Fakten – kurz und verständlich.

  • 1.1.2019 - Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) trat in Kraft. Wer erstmals systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
  • 11.2.2025 - Die PPWR tritt offiziell in Kraft. Unternehmen können sich auf die neuen Regeln vorbereiten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie schrittweise.
  • 12.08.2026 - Die PPWR gilt grundsätzlich in der gesamten EU. Neue Pflichten für Hersteller und Händler treten in Kraft. Gleichzeitig bleibt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) mit den jeweiligen nationalen Systemen bestehen.
  • 31.12.2026 - Weitere technische Grundlagen werden von der EU festgelegt, z. B. Berechnungsmethoden für Rezyklatanteile und Berichte zu problematischen Stoffen in Verpackungen. Diese betreffen vor allem Hersteller und Verpackungsentwickler.
  • 12.08.2027 - Fristen rund um Herstellerregister und EPR werden weiter umgesetzt. Wer Verpackungen in anderen EU-Ländern in Verkehr bringt, muss die dort geltenden Anforderungen erfüllen. 
  • 12.08.2028 - Neue harmonisierte Kennzeichnungen werden verpflichtend (bzw. später, falls sich die EU-Durchführungsrechtsakte verzögern). Außerdem gelten weitere Anforderungen für bestimmte Verpackungsarten.
  • 2028-2030 - Weitere Vorgaben folgen schrittweise, z. B. harmonisierte Kennzeichnungen, Anforderungen an bestimmte Verpackungen und spätere Recycling- und Designvorgaben.
  • Nach 2030 - Weitere Verschärfungen folgen, u. a. höhere Anforderungen an die tatsächliche Recyclingfähigkeit ("recyclable at scale") sowie steigende Mindestanteile an Rezyklaten (Wiederverwertete Kunststoffe oder andere Materialien, die aus recycelten Abfällen hergestellt werden und anschließend erneut für die Produktion verwendet werden.)


Was aktuell häufig falsch verstanden wird

  • "Ab dem 12.08.2026 muss sich jeder Händler in allen 27 EU-Ländern registrieren."
    Nein. Registrieren müsst ihr euch grundsätzlich nur in den Ländern, in die ihr tatsächlich verkauft. Wer ausschließlich nach Deutschland liefert, muss sich nicht EU-weit registrieren. Aber im LUCID-Register schon - das gilt aber bereits seit vielen Jahren!
  • "Es gibt jetzt eine einzige EU-weite Verpackungslizenz."
    Leider nein. Genau das wäre für kleine Unternehmen eine echte Erleichterung gewesen. Die PPWR schafft zwar einen gemeinsamen Rechtsrahmen, die Verpackungslizenzen, Registrierungen und Meldungen erfolgen aber weiterhin über die einzelnen Mitgliedstaaten.
  • "Alle neuen Regeln gelten sofort."
    Nein. Viele Anforderungen werden stufenweise eingeführt. Während einige Pflichten bereits ab August 2026 gelten, folgen andere erst 2027, 2028 oder sogar erst 2030
  • "Die PPWR ist allein schuld an der Bürokratie."
    Auch das stimmt nicht ganz. Die PPWR ist der neue europäische Rechtsrahmen. Der große Aufwand entsteht für viele kleine Unternehmen aber vor allem durch die weiterhin unterschiedlichen nationalen EPR-Systeme, Registrierungen, Gebühren und Meldepflichten.
  • "Jedes Versandlabel oder jeder Aufkleber macht den Karton zu einer neuen Verpackung."
    So pauschal stimmt das nicht. Im Zusammenhang mit der PPWR wurde vielfach behauptet, dass bereits Versandetiketten oder Aufkleber auf einem Karton dazu führen würden, dass die Verpackung als "neu in Verkehr gebracht" gilt und deshalb zusätzliche Kennzeichnungspflichten auslöst. Für diese pauschale Aussage gibt es jedoch keine Grundlage in der PPWR. Richtig ist: Die PPWR führt künftig neue Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen ein. Wie diese Kennzeichnungen im Detail aussehen und welche Verpackungen betroffen sind, wird schrittweise durch weitere EU-Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Ein gewöhnliches Versandlabel mit Empfängeradresse oder Paketdienstinformationen macht einen Versandkarton nicht automatisch zu einer neuen Verpackung im rechtlichen Sinne. Genau solche Aussagen haben in den vergangenen Monaten jedoch für erhebliche Verunsicherung bei vielen kleinen Händlern gesorgt.
  • "Ab 2026 muss jeder Händler neue Kartons kaufen."
    Auch das stimmt so nicht. Viele bestehende Verpackungen dürfen selbstverständlich weiterhin verwendet werden. Die PPWR enthält zahlreiche Übergangsfristen. Viele neue Anforderungen gelten erst in den kommenden Jahren und betreffen nicht jede Verpackungsart gleichermaßen.
  • "Wenn ich neutrale Kartons kaufe, bin ich automatisch Hersteller."
    Nein. Wer neutrale Versandkartons von einem deutschen Hersteller oder Lieferanten kauft oder andere Kartons recyclet, wird dadurch nicht automatisch Erzeuger des Kartons. Die Registrierung und Lizenzierung dieser Verpackung liegt grundsätzlich beim Hersteller bzw. Lieferanten. Anders kann es aussehen, wenn Verpackungen individuell gestaltet oder aus dem Ausland importiert werden. Hier gelten teilweise andere Regelungen. Wer neutrale Verpackungen, die bereits genutzt wurden, wiederverwendet, sollte trotzdem seine Verpackungsmenge jedes Jahr im LUCID Register melden - so ist man auf der sicheren Seite.
  • "Ein Logo auf dem Paket macht mich automatisch zum Hersteller."
    Auch das stimmt so pauschal nicht. Hier wird derzeit noch viel diskutiert. Nach aktueller Auslegung kann ein individuell gestalteter Karton dazu führen, dass sich Verantwortlichkeiten ändern. Bei Klebeband mit eigenem Logo gilt jedoch zunächst nur das Klebeband selbst als eigene Verpackungskomponente. Ob ein Karton allein durch Aufkleber oder Branding als individuell gestaltet gilt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Gerade deshalb herrscht aktuell große Unsicherheit bei vielen kleinen Unternehmen.


Für ein kleines Unternehmen wie das Vika Lädchen, ist der Verwaltungsaufwand für wenige Bestellungen im Jahr schlicht nicht mehr wirtschaftlich stemmbar.


Meine Entscheidung

Deshalb hab ich mich entschlossen, den Versand innerhalb der EU außerhalb Deutschlands bis auf Weiteres einzustellen. Diese Entscheidung fällt uns alles andere als leicht.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Kundinnen und Kunden aus Österreich, Polen, Belgien, Dänemark, Italien und den Niederlanden, die uns in den vergangenen Jahren unterstützt haben.

Wir hoffen sehr, dass wir euch eines Tages wieder beliefern können. Bis dahin konzentrieren wir uns auf das, was wir am besten können:

Mit Liebe ausgewählte Produkte, persönlicher Service und ein Einkaufserlebnis, das von Herzen kommt.


Häufige Fragen zur PPWR und zum EU-Versand

  1. Gilt die PPWR bereits?
    Ja. Die PPWR ist bereits in Kraft. Viele Vorgaben gelten jedoch gestaffelt und werden schrittweise verbindlich.

  2. Betrifft die PPWR kleine Online-Shops?
    Ja. Grundsätzlich betrifft sie alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Je nach Geschäftsmodell und Zielland unterscheiden sich die konkreten Pflichten.

  3. Warum versendet ihr nicht mehr innerhalb der EU?
    Weil die Kombination aus Versandkosten, Verpackungslizenzen, Registrierungen, Verwaltungsaufwand und laufenden gesetzlichen Verpflichtungen für ein kleines Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.

  4. Könnte sich das künftig wieder ändern?
    Ja. Zumindest hoffe ich das. Sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen einfacher und praktikabler werden, prüfen wir selbstverständlich erneut, den EU-Versand anzubieten.


Mein Fazit

Die Idee hinter der PPWR ist nachvollziehbar. Die Auswirkungen auf kleine Unternehmen zeigen jedoch, dass gute Absichten allein nicht ausreichen.

Nachhaltigkeit darf nicht dazu führen, dass gerade kleine Händler den europäischen Markt verlassen müssen, weil Bürokratie und Verwaltung die eigentlichen Bestellungen übersteigen. Genau hier steigt nämlich zusätzlich der unfaire Wettbewerb massiv an, denn auf dem Rücken von kleinen bis mittelständischen Unternehmen wird genau das jetzt lasten.

Wir hoffen, dass künftige Regelungen stärker zwischen internationalen Konzernen und kleinen Unternehmen unterscheiden. Denn ein vielfältiger Handel lebt nicht nur von den Großen.

Er lebt vor allem von den vielen kleinen Geschäften, die mit Leidenschaft, persönlichem Service und Herzblut jeden Tag für ihre Kundinnen und Kunden da sind!

Ich liebe meinen kleinen Laden, ich liebe den persönlichen Kontakt und wir freuen uns über jede einzelne Bestellung. Umso trauriger ist es, dass wir Kundinnen und Kunden aus anderen europäischen Ländern künftig nicht mehr beliefern können.

Wir hoffen sehr, dass sich die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen in Zukunft wieder verbessern. Denn Europa sollte den Handel einfacher machen – nicht komplizierter.


Quellen & weiterführende Informationen

Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden europäischen Rechtsvorschriften sowie Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und der Industrie- und Handelskammern.

Offizielle Quellen

Informationen für Unternehmen

Zeitplan & Fristen

 

Hinweis:
Die PPWR ist ein komplexes Regelwerk mit zahlreichen Übergangsfristen und nationalen Besonderheiten. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsberatung. Für individuelle Fragestellungen empfehlen wir, sich zusätzlich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Händlerbund, der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) oder einer spezialisierten Rechts- bzw. Steuerberatung zu informieren.

 

Herzlichst,
Schirin vom Vika Lädchen

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